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Wer zahlt die Maklerprovision?

Wer die Maklerprovision zahlt, ist in jedem Bundesland individuell geregelt. Bis zum 23.12.2020 wurde die Maklerprovision für Kaufobjekte in Berlin und Brandenburg alleine vom Käufer gezahlt. Dies hat sich nun geändert. Aber auch hier gibt es feine aber wichtige Unterschiede. So kann die Maklerprovision für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser weiterhin auf die Käufer umgelegt werden. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen muss mindestens eine Provisionsteilung erfolgen. D.h. Käufer und Verkäufer zahlen die Provision zu gleichen Teilen. In der Regel beträgt die Provision insgesamt 7,14 % vom Verkaufspreis. Bei einer Teilung sind es 3,57 % für Käufer und Verkäufer.

Weiterhin erlaubt, ist eine Innenprovision. D.h. der Verkäufer zahlt die Provision komplett alleine. Für Mietobjekte gilt weiterhin das Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Haben Sie Fragen zu der neuen Regelung? Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne!

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